Gesetzliche Verpflichtung und die strategische Chance fĂ¼r Ihr Unternehmen!
GemĂ¤ĂŸ der CSRD mĂ¼ssen Unternehmen in der EU seit dem Jahr 2020 einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und veröffentlichen.
Berichtspflichtig:
Ab dem Jahr 2025 sind gemĂ¤ĂŸ der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) alle groĂŸen Unternehmen in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Ein Unternehmen gilt als groĂŸ, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien erfĂ¼llt:
  • Bilanzsumme: Ă¼ber 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatz: Ă¼ber 40 Millionen Euro
  • Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten: mehr als 250
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen kapitalmarktorientiert ist.
Strategisch:
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht zur Berichterstattung verpflichtet ist, kann ein Nachhaltigkeitsbericht dennoch erforderlich sein. Ă„uĂŸere EinflĂ¼sse können dazu fĂ¼hren, dass eine Berichtspflicht entsteht, wie zum Beispiel:
  • Sie benötigen ein Darlehen bei einer Bank
  • Ihre Kunden sind groĂŸe, berichtspflichtige Unternehmen
  • Sie möchten Ihrer unternehmerischen Verantwortung gerecht werden
Nach Vorgaben des DNK
Wir erstellen Ihren Nachhaltigkeitsbericht gemĂ¤ĂŸ den Richtlinien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), der den Anforderungen der CSRD entspricht.
Je nach GrĂ¶ĂŸe Ihres Unternehmens erstellen wir auch Berichte in reduziertem Umfang.
Wir verbinden transparente KPIs, ansprechende Formulierungen und ein Design, das zu Ihrer Corporate Identity passt.
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